Kosten
Die Gebühr für die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein Brasilien und damit auch im DAV beträgt 200 € pro Kalenderjahr.
Für junge Kolleginnen und Kollegen reduziert sich der Beitrag im ersten Jahr nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Null und im zweiten Jahr nach der Erstzulassung auf 50 % des regelmäßigen Beitrages.
Im Falle einer bereits bestehenden Mitgliedschaft in einem anderen DAV-Ortsverein ermäβigt sich der Mitgliedsbeitrag auf 75 €.
Im Falle der Aufnahme als auβerordentliches Mitglied im Sinne des Art. 4 Abs. 3 lit. a der Satzung des DAV Brasilien ermäβigt sich der Mitgliedsbeitrag ebenfalls auf 75 €. Auβerordentliche Mitglieder sind an keiner Anwaltskammer zugelassen und treten damit auch gegenüber dem DAV (Dachverband) nicht in Erscheinung.